Haus & Co in Innsbruck für Ihre Wasserzählerablesung und mehr

Unser Angebot zu Ihrer Entlastung

Ob für Sie persönlich oder für Ihre beauftragte Hausverwaltung, wir übernehmen gerne die regelmäßig von den Lieferanten angeforderten Ablesungen. Das gilt für den Wasserzähler ebenso wie für den Gaszähler oder die Daten des Stromzählers. Falls Ihr Gebäude an die Fernwärmeversorgung angeschlossen ist, gilt das dafür ebenso.


Wie wir verfahren

Wir protokollieren jede einzelne Ablesung zuverlässig mit Datum und Zählernummer. Ganz nach Ihren Wünschen leiten wir die genommenen Daten an Sie oder an Ihre Hausverwaltung weiter. Natürlich können wir sie auch direkt an Ihren Energieversorger oder Ihren Wasserlieferanten weitergeben, um Ihnen Arbeit abzunehmen. Da auch ein Zähler, zum Beispiel für Wasser, nicht ewig hält, vergleichen wir bei der Ablesung den ermittelten Verbrauch mit dem Verbrauch des Vorjahres, da große Abweichungen auf einen Defekt hinweisen können.

Lassen Sie es uns wissen, wenn wir diese Arbeiten übernehmen sollen, und rufen Sie uns an unter der Nummer +43 512 327007 oder senden Sie uns das Anfrageformular.

Wasserzählerablesung und mehr durch Haus & Co in Innsbruck

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.